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   VGH Hessen, 14.07.2023 - 1 A 764/20.Z   

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VGH Hessen, 14.07.2023 - 1 A 764/20.Z (https://dejure.org/2023,19815)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.07.2023 - 1 A 764/20.Z (https://dejure.org/2023,19815)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 2023 - 1 A 764/20.Z (https://dejure.org/2023,19815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    I. d. F. vom 27.05.2013 § 59 Abs 2 HBG, i. d. F. vom 18.12.2017 § 60 Abs 3 S 1 HessHG
    Anspruch eines beamteten Hochschullehrers auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis

  • doev.de PDF

    Anspruch eines beamteten Hochschullehrers auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 21.09.2022 - 1 A 417/19

    Zur Anwendbarkeit des Hessischen Erstattungsgesetzes

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2023 - 1 A 764/20
    Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderliche Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel verlangt dabei, dass der Antragsteller in der Antragsbegründung in konkreter und substantiierter Auseinandersetzung mit der Normauslegung und/oder -anwendung bzw. der Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts Gesichtspunkte für deren jeweilige Fehlerhaftigkeit und damit für die Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung aufzeigt (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Senatsbeschluss vom 21. September 2022 - 1 A 417/19.Z -, juris Rn. 40 m. w. N.).

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist dabei nur dann den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Senatsbeschluss vom 21. September 2022 - 1 A 417/19.Z -, juris Rn. 84 m. w. N.).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2023 - 1 A 764/20
    So ist bei Richtern die verfassungsrechtlich in Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 126 Abs. 2 HV verankerte richterliche Unabhängigkeit zu beachten (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 78), welche aber einer dienstlichen Beurteilung nicht grundsätzlich im Wege steht.
  • BVerwG, 08.07.2014 - 1 WNB 2.14

    Dienstzeugnis; Qualifiziertes Zeugnis.

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2023 - 1 A 764/20
    Zweck des (qualifizierten) Dienstzeugnisses ist, dem ausgeschiedenen Beamten in Erfüllung der Fürsorgepflicht den Anschluss an eine künftige berufliche Tätigkeit zu vermitteln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 WNB 2/14 -, juris Rn. 11 sowie Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 2/94 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 2.94

    Dienstherr - Erteilung eines qualifizierten Dienstzeugnisses -

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2023 - 1 A 764/20
    Zweck des (qualifizierten) Dienstzeugnisses ist, dem ausgeschiedenen Beamten in Erfüllung der Fürsorgepflicht den Anschluss an eine künftige berufliche Tätigkeit zu vermitteln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 WNB 2/14 -, juris Rn. 11 sowie Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 2/94 -, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 B 1620/22

    Berufungsverfahren für eine Professorenstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.2023 - 1 A 764/20
    Zum anderen gilt für den Bereich der Wissenschaft, dass aufgrund von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG auch der Hochschule eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz zusteht (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2022 - 1 B 1620/22 -, juris Rn. 52 zum Auswahlverfahren der Hochschullehrer).
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